Selbstzahlerleistungen können medizinisch sinnvoll sein und zusätzliche Optionen eröffnen. Voraussetzung sind eine individuelle Indikation, verständliche Nutzen- und Risikoinformationen, transparente Kosten und echte Entscheidungsfreiheit.

Selbstzahlerleistung bedeutet nicht automatisch unnötige Leistung

Individuelle Gesundheitsleistungen werden häufig pauschal bewertet: entweder als notwendige Ergänzung eines begrenzten Leistungskatalogs oder als kommerzielles Verkaufsinstrument. Beides greift zu kurz.

Nicht jede medizinisch sinnvolle Leistung gehört zur gesetzlichen Krankenversicherung. Umgekehrt ist eine Leistung nicht allein deshalb sinnvoll, weil sie technisch verfügbar ist und privat bezahlt werden kann.

Jede Zusatzleistung muss deshalb dieselben grundlegenden Fragen beantworten: Welches Problem soll erkannt oder behandelt werden? Welchen Nutzen kann die Leistung für diesen Patienten haben? Welche Risiken und Alternativen bestehen? Welche Konsequenz folgt aus dem Ergebnis? Erst danach darf die wirtschaftliche Frage gestellt werden.

Die rechtlichen Anforderungen sind eindeutig

Behandelnde müssen Patientinnen und Patienten verständlich über wesentliche Umstände der Behandlung informieren. Ist erkennbar, dass Kosten nicht vollständig von einem Dritten übernommen werden, muss vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten in Textform informiert werden.

Die Aufklärung muss unter anderem Art, Umfang, Durchführung, Folgen, Risiken, Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten umfassen. Gibt es mehrere übliche, gleichermaßen geeignete Methoden mit wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Erfolgschancen, gehören auch diese Alternativen in das Gespräch.

Für IGeL gesetzlich Versicherter ist zudem vor der Leistung ein schriftlicher privater Behandlungsvertrag erforderlich. Die spätere Rechnung muss nach den Regeln der GOÄ nachvollziehbar sein. Diese Darstellung ist eine allgemeine fachliche Einordnung und keine Rechtsberatung.

Das besondere Vertrauensverhältnis verändert die Verkaufssituation

Ein Patient befindet sich in einer Arztpraxis nicht in einer gewöhnlichen Konsumentscheidung. Er sucht medizinische Orientierung und kann die fachliche Bedeutung einer Untersuchung meist nicht vollständig selbst beurteilen.

Wird eine kostenpflichtige Leistung empfohlen, kann leicht der Eindruck entstehen, eine Ablehnung gefährde die Gesundheit oder verschlechtere die weitere Behandlung. Zeitdruck, künstliche Verknappung, emotionale Zuspitzung und erfolgsabhängige Verkaufsanreize passen deshalb nicht in eine medizinische Beratung.

Eine Zusatzleistung muss abgelehnt werden können, ohne dass der Patient Nachteile befürchten muss. Diese Freiheit muss nicht nur rechtlich bestehen, sondern im Gespräch erkennbar sein.

Die Kritik an IGeL muss ernst genommen werden

Der IGeL-Report 2024 des Medizinischen Dienstes Bund schätzt die jährlichen Ausgaben gesetzlich Versicherter für IGeL auf mindestens 2,4 Milliarden Euro. Für die Augenheilkunde nennt der Report rund 544 Millionen Euro IGeL-Umsatz.

Der IGeL-Monitor bewertete damals 56 Leistungen: keine positiv, drei tendenziell positiv, 23 unklar, 26 tendenziell negativ und vier negativ. Diese Bilanz betrifft die untersuchten Leistungen und darf nicht pauschal auf jede privat finanzierte augenärztliche Leistung übertragen werden. Sie zeigt aber ein erhebliches Vertrauens- und Informationsproblem.

Technische Diagnostik wirkt auf Patienten häufig besonders objektiv. Eine Untersuchung ohne klare Indikation kann jedoch unklare oder zufällige Befunde erzeugen und weitere Untersuchungen, Unsicherheit und Kosten auslösen. Deshalb müssen auch Begrenzungen und mögliche Nachteile erklärt werden.

Nutzen muss individuell erklärt werden

Eine pauschale Aussage wie „Diese Untersuchung ist sinnvoll“ reicht nicht aus. Der Patient sollte verstehen, warum die Leistung gerade in seiner Situation angeboten wird – etwa aufgrund eines individuellen Risikoprofils, einer auffälligen Vorgeschichte oder einer konkreten diagnostischen Fragestellung.

Ebenso muss erläutert werden, was die Untersuchung nicht leisten kann. Eine Untersuchung kann zusätzliche Informationen liefern, aber möglicherweise weder eine Erkrankung sicher ausschließen noch deren Verlauf vorhersagen. Gute Beratung benennt deshalb nicht nur technische Möglichkeiten, sondern den tatsächlichen Erkenntnisgewinn.

Die Frage nach der Konsequenz ist entscheidend

Vor jeder zusätzlichen Untersuchung sollte geklärt werden: Was tun wir anders, wenn das Ergebnis auffällig ist? Und was tun wir anders, wenn es unauffällig ist?

Wenn das Ergebnis voraussichtlich keine medizinische oder organisatorische Konsequenz hat, ist der Nutzen fraglich. Diese Frage schützt vor Diagnostik, die zwar Informationen erzeugt, aber keine klare Bedeutung für die weitere Versorgung besitzt.

Mitarbeitende dürfen informieren, aber nicht unter Verkaufsdruck geraten

Medizinische Fachangestellte können über Ablauf, Kosten und organisatorische Fragen informieren. Die individuelle medizinische Indikation und die Aufklärung über Nutzen, Risiken und Alternativen bleiben ärztliche Aufgaben.

Problematisch wird es, wenn Mitarbeitende anhand von Verkaufszahlen bewertet oder vergütet werden. Dann entsteht ein Interessenkonflikt, den der Patient nicht erkennen kann. Persönliche Provisionen für einzelne medizinische Zusatzleistungen sollten deshalb vermieden werden.

Preisgestaltung muss verständlich sein

Patienten müssen vor der Leistung wissen, welche Kosten entstehen. Bei umfangreicheren Behandlungen sollte auch klar sein, welche Nachsorge enthalten ist und welche Leistungen gegebenenfalls zusätzlich berechnet werden.

Unklare Preisgestaltung führt nicht nur zu Beschwerden, sondern beschädigt das Vertrauen in die medizinische Empfehlung. Die Rechnung darf nicht die erste vollständige Kosteninformation sein.

Wirtschaftliche Ziele dürfen offen benannt werden

Eine Praxis muss auch mit privat finanzierten Leistungen wirtschaftlich umgehen. Geräte, Personalzeit und Räume verursachen Kosten. Es ist legitim, Preise so zu kalkulieren, dass eine Leistung tragfähig erbracht werden kann.

Nicht legitim wäre es, die medizinische Indikation an ein Umsatzziel anzupassen. Die medizinische Entscheidung beantwortet, ob eine Leistung angeboten werden sollte. Die betriebswirtschaftliche Kalkulation beantwortet, zu welchem Preis sie verantwortbar erbracht werden kann. Diese Reihenfolge darf nicht umgedreht werden.

Fazit

Medizinische Zusatzleistungen sind nicht grundsätzlich falsch. Sie können sinnvolle diagnostische oder therapeutische Optionen eröffnen, die nicht Teil der gesetzlichen Krankenversicherung sind.

Ihre Legitimation hängt von einem nachvollziehbaren individuellen Nutzen, transparenter Aufklärung und echter Freiwilligkeit ab. Patientenberatung ist keine Verkaufsveranstaltung. Eine gute Praxis muss wirtschaftlich arbeiten, darf Vertrauen aber niemals als Verkaufsressource behandeln.

Quellen