Ein Text steht in Sekunden auf dem Bildschirm. Für die Praxis beginnt damit eine zweite Aufgabe: Jemand muss entscheiden, ob er stimmt und verwendet werden kann. Wer über den Nutzen von KI spricht, sollte deshalb auch über diese Arbeit sprechen. Diese Einordnung betrachtet vor allem sprachbasierte Assistenz für Entwürfe und Zusammenfassungen. Sie bewertet keine konkrete Software und ersetzt keine Prüfung ihrer Eignung für den jeweiligen Einsatz.

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Zuerst die Aufgabe, dann das Werkzeug

Eine allgemeine Einladung zur Teamsitzung zu formulieren ist etwas anderes, als einen Befund zusammenzufassen. Bei der Einladung lassen sich Anlass, Datum und Ton meist unmittelbar prüfen. Bei einem medizinischen Text kann eine ausgelassene Einschränkung die Bedeutung verändern. Beide Aufgaben unter derselben Überschrift „Schreibarbeit automatisieren“ zu behandeln, wäre für mich der erste Fehler.

Ich würde jeden Einsatz mit einem kurzen Arbeitsauftrag beginnen: Welche Information erhält das System? Welches Ergebnis soll es vorbereiten? Wofür darf dieses Ergebnis verwendet werden? Wer gibt es frei? Erst dann lässt sich beurteilen, ob das Werkzeug zur Aufgabe passt und ob die Prüfung im Alltag überhaupt leistbar ist.

Die KBV beschreibt KI als Unterstützung der Praxis. Sie betont menschliche Aufsicht, ausreichende Kompetenz der Mitarbeitenden und die weiterhin bestehende Behandlungsverantwortung von Ärzten und Psychotherapeuten. Daraus folgt für meine organisatorische Bewertung: Ein Zugang zur Software allein ist noch kein einsatzfähiger Arbeitsablauf.

Grundlagen: 1 · KBV: Künstliche Intelligenz – Anforderungen und Verantwortung beim Einsatz in Praxen

Prüfen heißt mehr als noch einmal lesen

Ein hypothetisches Beispiel: Ein System soll aus einem längeren Ausgangstext eine kurze Übergabe vorbereiten. Dabei entfällt das Wort „kein“, oder eine frühere Angabe erscheint als aktueller Befund. Der neue Text kann trotzdem flüssig und plausibel klingen. Wer nur Verständlichkeit und Rechtschreibung kontrolliert, prüft am eigentlichen Risiko vorbei.

Für eine solche Aufgabe würde ich konkrete Prüfpunkte festlegen: Sind Verneinungen, Zeitbezüge, offene Fragen und relevante Einschränkungen erhalten? Lässt sich jede wesentliche Aussage im Ausgangsmaterial wiederfinden? Hat das System etwas ergänzt, das dort nicht steht? Der ursprüngliche Inhalt muss für die prüfende Person zugänglich bleiben.

Wie viel Kontrolle erforderlich ist, hängt von Aufgabe und möglicher Fehlerfolge ab. Ein Verfahren, dessen entscheidende Fehler das zuständige Team nicht zuverlässig erkennen kann, würde ich für diesen Zweck nicht freigeben. Das gilt auch dann, wenn die bisherigen Entwürfe einen guten Eindruck machen.

Verantwortung braucht Zeit und Befugnisse

„Wird vor Verwendung geprüft“ ist als Arbeitsanweisung zu wenig. Ich möchte wissen, welche Rolle die Prüfung übernimmt, welche Fachkenntnis sie dafür braucht und was bei Unsicherheit passiert. Ebenso wichtig: Darf diese Person einen Entwurf verwerfen und zum bisherigen Ablauf zurückkehren, auch wenn dadurch ein vermeintlicher Zeitgewinn entfällt?

Für die Behandlungsdokumentation bleibt der gesetzliche Rahmen maßgeblich: § 630f BGB verlangt eine zeitnahe Behandlungsakte. Bei Änderungen müssen der ursprüngliche Inhalt und der Änderungszeitpunkt erkennbar bleiben. Eine KI-Funktion schafft hierfür keine Ausnahme.

Meine Konsequenz für die Organisation: Freigabe und spätere Korrektur müssen zum vorhandenen Dokumentationsprozess passen. Die Verantwortung darf nicht zwischen Softwareanbieter, Praxisleitung und behandelnder Person verschwimmen. Gerade an Übergaben sollte ausdrücklich klar sein, ob ein Text noch Entwurf oder bereits geprüfter Arbeitsstand ist.

Grundlagen: 2 · § 630f BGB: Dokumentation der Behandlung

Die Datenfrage wird vor der ersten Eingabe entschieden

Die Datenschutzkonferenz empfiehlt in ihrer Orientierungshilfe, den Zweck vor dem Einsatz festzulegen und die Verarbeitung personenbezogener Daten zu prüfen. Dazu gehören Rechtsgrundlage, Verantwortlichkeiten und die Bedingungen des gewählten Systems. Personenbezug beschränkt sich dabei nicht auf Namen. Ein Text wird durch das Entfernen des Namens nicht automatisch anonym.

Für die Praxis würde ich daraus eine verbindliche Regel ableiten: Vor der Nutzung ist geklärt, welche Daten in welcher Anwendung verarbeitet werden dürfen. Dazu müssen etwa Speicherung, Zugriffe und eine mögliche Nutzung der Eingaben für das Training bewertet werden. Die Entscheidung gehört in die Vorbereitung des Einsatzes; sie sollte nicht bei jeder Eingabe einer einzelnen Mitarbeiterin oder einem einzelnen Mitarbeiter überlassen bleiben.

Für erste Übungen halte ich vollständig erfundene Beispiele ohne Bezug zu realen Personen für einen sinnvollen Einstieg. Damit lässt sich die Bedienung kennenlernen. Dass ein System solche Beispiele gut verarbeitet, belegt allerdings weder die Zulässigkeit noch die Qualität eines späteren Einsatzes mit Patientendaten.

Grundlagen: 3 · Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe Künstliche Intelligenz und Datenschutz, Version 1.0 vom 6. Mai 2024

Der Nutzen entsteht nach Abzug der Nacharbeit

Für eine wirtschaftliche Bewertung interessiert mich die gesamte Bearbeitung: Ausgangsmaterial vorbereiten, Auftrag formulieren, Ergebnis prüfen, Fehler korrigieren und spätere Rückfragen bearbeiten. Diese Zeit gehört dem bisherigen Ablauf gegenübergestellt. Die Dauer bis zum ersten Entwurf allein beantwortet die Nutzenfrage nicht.

Dabei zählt auch, bei wem Arbeit anfällt. Wenn eine Assistenz weniger schreibt, dafür aber zusätzliche ärztliche Prüfzeit benötigt wird, kann sich der Engpass lediglich verschieben. Umgekehrt kann ein gut vorbereiteter und leicht überprüfbarer Entwurf einen Ablauf sinnvoll verkürzen. Beides muss am konkreten Prozess sichtbar werden.

Ich würde Zeit und Qualität getrennt betrachten: Wie viel Bearbeitungsaufwand verbleibt? Welche Fehler treten auf? Werden sie vor der Verwendung erkannt? Entstehen zusätzliche Rückfragen? Ein schnellerer Ablauf ist für mich erst dann ein Fortschritt, wenn die für die Aufgabe erforderliche Qualität erhalten bleibt.

Meine Einordnung: Die Prüfung gehört zum Produkt

Für einen ersten Einsatz würde ich eine eng begrenzte Aufgabe wählen, eine zuständige Rolle benennen und vorab festlegen, wann die Anwendung ausgesetzt wird. Mögliche Gründe wären wiederkehrende inhaltliche Fehler, fehlende Nachvollziehbarkeit oder ein Prüfaufwand, der den erwarteten Vorteil aufzehrt. Eine Ausweitung wäre eine neue Entscheidung, kein automatischer nächster Schritt.

Anbieter sollten deshalb nicht nur den fertigen Text zeigen. Mich interessiert ebenso, wie das Ausgangsmaterial zugänglich bleibt, wie Unsicherheiten bearbeitet werden und wie der Mensch einen Entwurf korrigiert oder ablehnt. Die Qualität dieser Arbeitsschritte entscheidet mit über den praktischen Wert der Anwendung.

KI kann vorbereiten. Ob daraus verlässliche Entlastung entsteht, entscheidet sich auch an der Arbeit danach. Wer diese Arbeit bei der Einführung mitplant, hat eine bessere Grundlage für den Einsatz als jemand, der nur die Geschwindigkeit der Textproduktion betrachtet.

Quellen