Digitale Versorgung
Elektronische Überweisungen, freie Termine und ePA sollen besser verbunden werden. Beschaffung braucht belastbare Vorgaben.
Für den nächsten parlamentarischen Beratungsschritt ist in den ausgewerteten Quellen kein bestätigter Termin dokumentiert.
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Was ändert sich konkret?
GeDIG · Daten und digitale Innovation
Der Regierungsentwurf betrifft unter anderem die elektronische Patientenakte, digitale Überweisungen und die Nutzung von Gesundheitsdaten. Am 25. September hat der Bundesrat dazu Stellung genommen.
Bundesgesundheitsministerium ↗ · Bundesrat ↗Die Länderstellungnahme ist Teil des Gesetzgebungsverfahrens. Sie ist keine endgültige Zustimmung zu einem fertigen Gesetz.
Die Änderungen im Einzelnen
Elektronische Überweisung
- Ausgangspunkt
- Eine durchgängig elektronische Überweisung ist Gegenstand des neuen Entwurfs.
- Geplant
- Geplant ist die schrittweise Einführung der E-Überweisung. Die ePA-App soll digitale Zugänge und Terminvermittlung verbinden.
- Ab wann?
- Ziel des Entwurfs: schrittweise bis 1. September 2029; noch keine verbindliche Frist.
- Wen betrifft es?
- Praxen, MVZ und Anbieter von Praxissoftware
Freie Termine über Schnittstellen melden
- Ausgangspunkt
- Termin- und Praxisverwaltung müssen Informationen heute je nach eingesetzter Lösung übergeben.
- Geplant
- Der Entwurf sieht verbindliche technische Schnittstellen in Praxis- und Terminverwaltungssystemen vor, über die freie Termine gemeldet werden können.
- Ab wann?
- Geplant; konkrete Anforderungen und Übergänge im weiteren Verfahren prüfen.
- Wen betrifft es?
- Softwareanbieter, Praxen, Terminservicestellen
ePA im Alltag nutzbarer machen
- Ausgangspunkt
- Das Vorhaben ergänzt die vorhandene elektronische Patientenakte.
- Geplant
- Vorgesehen sind unter anderem Volltextsuche und eine digitale Impfübersicht. Ob daraus weniger Such- und Übertragungsarbeit entsteht, hängt auch von der Integration in die Praxissoftware ab.
- Ab wann?
- Im Entwurf angestrebt: Volltextsuche Anfang 2027, Impfübersicht Mitte 2027.
- Wen betrifft es?
- Versicherte, Praxisteams und IT-Anbieter
Was Sie jetzt prüfen können
Empfehlungen zur Vorbereitung; keine zusätzliche gesetzliche Verpflichtung.
Praxis & MVZ
Fragen Sie den Softwareanbieter nach dem geplanten Ablauf für E-Überweisung, Terminübergabe und ePA-Suche. Trennen Sie bereits verfügbare Funktionen von angekündigten Erweiterungen.
Gesundheitsunternehmen
Ordnen Sie die geplanten Schnittstellen Ihrer Produktplanung zu. Halten Sie Annahmen zu Anforderungen, Terminen und Beschaffung bis zum endgültigen Gesetz ausdrücklich offen.
Politische Gremien
Bewerten Sie den Entwurf an durchgängigen Patientenwegen: Welche Übertragung entfällt tatsächlich, wer muss Daten melden, und wie wird die Funktionsfähigkeit nachgewiesen?
Worauf ich weiter schaue
Welche Vorgaben werden im Verfahren geändert? Welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen braucht die Umsetzung?
Verlauf und Originalquellen
Der bisherige Verlauf
Kabinett beschließt GeDIG
Die Bundesregierung beschließt den Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen.
Bundesgesundheitsministerium ↗Bundesrat nimmt Stellung
Die Stellungnahme nach Artikel 76 Absatz 2 GG liegt als Drucksache 448/26 (Beschluss) vor. Änderungsvorschläge sind noch keine endgültigen Gesetzesänderungen.
Bundesrat ↗
Originalquellen
- Kabinett beschließt Gesetz für Daten und digitale Innovation ↗Bundesgesundheitsministerium · 15. Juli 2026
- GeDIG: Stellungnahme des Bundesrates, Drucksache 448/26 (Beschluss) ↗Bundesrat · 25. September 2026
PDF, Seite 1: Stellungnahme nach Artikel 76 Absatz 2 GG - GeDIG: Regierungsentwurf ↗Bundesgesundheitsministerium · 15. Juli 2026
Inhaltlich geprüft: 27. September 2026. Letzter belegter Verfahrensschritt: 25. September 2026. Technische Abrufe verändern diese Daten nicht.